Hochwasserschutz aus Sicht des Bundes

Interview mit Eva Gertsch-Gautschi, Fachexpertin Wasserbau beim Bundesamt für Umwelt BAFU; Zuständige Wasserbauinspektorin für NW, BE Oberland und VS Oberwallis

Frau Gertsch-Gautschi, welche Rolle übernimmt der Bund bei einem Hochwasserschutzprojekt wie dem Buoholzbach und welche Aufgaben haben Sie persönlich als zuständige Wasserbauinspektorin?

Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen den Gemeinden, den Kantonen und dem Bund. Der Bund setzt den gesetzlichen und fachlichen Rahmen durch die Bundesgesetzgebung und die Vollzugsinstrumente. Zusätzlich subventioniert der Bund Hochwasser- und Revitalisierungsprojekte zu einem massgebenden Teil. 

Als Wasserbauinspektorin begleite ich die Kantone bei solchen Grossprojekten während allen Projektphasen eng und vertrete dabei die Bundessicht. Konkret habe ich am Buoholzbach in der Planungsphase an zahlreichen Projektsteuerungssitzungen teilgenommen und fachtechnisch sowie finanziell mitdiskutiert. Ich habe auch die beiden Stellungnahmen des Bundes auf Stufe Vor- und Bauprojekt bundesintern koordiniert und verfasst. Nach der Projektgenehmigung habe ich das Subventionsgesuch inkl. anrechenbaren Kosten geprüft, den Bundessubventionssatz anhand der gültigen Kriterien festgelegt und die Subventionsverfügung ausgestellt. Jetzt in der Realisierungsphase nehme ich vereinzelt auch noch an Projektsteuerungssitzungen teil und besuche ein bis zwei Mal jährlich die Baustelle um mich über den Baufortschritt zu informieren. Zudem prüfe ich die Subventionsabrechnungen des Kantons und löse die Auszahlungen der Bundessubventionen aus.

Sie begleiten Hochwasserschutzprojekte in verschiedenen Regionen der Schweiz. Wie ordnen Sie das Projekt Buoholzbach hinsichtlich Dimension, Komplexität und Risikominderung im schweizweiten Vergleich ein?

Von der finanziellen Dimension her (46 Mio. Bruttokosten) ist das Projekt am Buoholzbach sicher ein grosses, aber nicht aussergewöhnliches Projekt. Von der Dimension des Geschieberückhalteraums her ist es allerdings ein aussergewöhnliches Projekt. Wir reden von «sehr grossen» Geschiebesammlern ab einem Rückhaltevolumen von ca. 50’000 m³, der Sammler am Buoholzbach hat eine Kapazität von 220’000 m³. Das Projekt ist in vielerlei Hinsicht komplex. Die massgebenden Geschiebefrachten im Buoholzbach sind enorm. Die Transportprozesse haben eine grosse Vielfalt und reichen von normalem Geschiebetrieb bis dünn- oder dickflüssigen Murgängen. Das Schutzsystem muss all diese Prozesse bis zu einem 300 jährlichen Ereignis zuverlässig bewältigen können und auch im Überlastfall noch gutmütig reagieren und in «Friedenszeiten» auch hohe ökologische Anforderungen erfüllen. All diese Bedingungen führten zu einem komplexen Bauwerk. Die Risikoverminderung durch das Schutzprojekt am Buoholzbach ist vergleichsweise sehr hoch, da der Buoholzbach nicht nur «seinen» Schwemmkegel tangiert, sondern durch die Geschiebemassen die Engelbergeraa zum Austreten und einem neuen Verlauf über mehrere Kilometer durch dicht besiedeltes Gebiet bringen könnte.

Beim Hochwasserschutz stehen hohen Investitionen potenziell sehr grosse Schäden gegenüber. Wie beurteilt der Bund bei solchen Projekten das Kosten-Nutzen-Verhältnis und wie präsentiert sich dieses beim Buoholzbach?

Der Bund verlangt bei solchen Hochwasserschutzprojekten den Nachweis der Wirtschaftlichkeit mit dem Berechnungstool «EconoMe». Dabei berechnet EconoMe anhand des Schadenpotenzials, der Gefährdungssituation vor und nach Ausführung der Massnahmen , der Lebensdauer der Massnahmen und der Investitionskosten die Risikoverminderung und auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts. Dieses Modell basiert auf standardisierten Werten und ist natürlich eine starke Vereinfachung. Es zeigt aber die Grössenordnung und macht solche Projekte für den Bund schweizweit vergleichbar.

Beim Projekt Buoholzbach zeigt EconoMe ein sehr eindrückliches Bild. Das jährliche Schadenrisiko (Sach- und Personenrisiken) kann durch das Projekt um rund 18 Mio CHF/Jahr reduziert werden.

Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor >1 gelten als kostenwirksam und wirtschaftlich. Der Nutzen-Kosten-Faktor am Buoholzbach beträgt 13 und ist damit äusserst hoch. Mit jedem ins Schutzsystem investierten Franken können also während der Lebensdauer des Schutzsystems gemäss dem Modell 13 Franken an zukünftigen Schäden verhindert werden.

Der Bund subventioniert das Projekt Buoholzbach mit 65%. Ist dieser Wert im Vergleich zu anderen Projekten in der Schweiz hoch und wie setzt er sich zusammen?

Ja, 65% Bundessubventionen an die anrechenbaren Investitionskosten ist der maximal mögliche Bundessubventionssatz in einem solchen Projekt. Er setzt sich aus 3 Teilen zusammen.

35% ist der Grundsubventionssatz und das Minimum, wenn ein Projekt gesetzeskonform ist und alle Anforderungen des Bundes erfüllt.

10% zusätzliche Bundessubventionen erhält der Kanton NW als sog. «Mehrleistungen», weil er bei der Umsetzung des Integralen Risikomanagement IRM im Umgang mit Naturgefahren bereits sehr vorbildlich und weit fortgeschritten ist (er hat z.B. für alle Gemeinden aktuelle Gefahrengrundlagen und Notfallplanungen), weil das Projekt besondere technische Aspekte wie die Bewältigung des Überlastfalls erfüllt und weil es in einem partizipativen Prozess geplant wurde.

20% zusätzliche Bundessubventionen erhält der Kanton Nidwalden zudem, weil er aktuell im schweizweiten Vergleich bei der Finanzierung von Massnahmen gegen Naturgefahren «besonders belastet» ist und zum Schutz vor Naturgefahren aktuell mehr als Vier mal höhere Ausgaben pro Einwohner/innen hat als im Schweizer Durchschnitt. Die Bedingungen für eine Anerkennung der Besonderen Belastung sind in der aktuellen Programmperiode im Kanton NW mit den vielen laufenden Schutzprojekten, z.B. Lielibach Beckenried, Melbach / Rübibach Ennetmoos und eben dem Buoholzbach Wolfenschiessen / Oberdorf, erfüllt. Neben dem Kanton NW sind nur die Kantone OW, GL und VS ebenfalls berechtigt für diese Zusatzsubventionen.

Ein modernes Hochwasserschutzprojekt soll heute mehr leisten als «nur» vor Hochwasser zu schützen. Welchen zusätzlichen Nutzen kann das Projekt Buoholzbach aus Ihrer Sicht für Ökologie, Gesellschaft und wirtschaftliche Entwicklung schaffen?

Das Projekt schafft mit der ökologischen Ausgestaltung des Geschiebesammlers neben der Sicherheit im Vergleich zur Situation vorher wertvollen Lebensraum für Flora und Fauna und somit einen ökologischen Mehrwert. Das ist eine Anforderung, die heute jedes Hochwasserschutzprojekt erfüllen muss.

Mit dem Projekt konnten zudem Synergien genutzt und Verbesserungen für den Langsamverkehr und die Fussgänger erreicht werden. Ich denke da an den neuen Bürersteg oder die Verbesserungen der Fussgängersicherheit auf dem Abschnitt Bahnhof Dallenwil zur Seilbahn-Talstation nach Niederrickenbach. Es gilt aber zu sagen, dass wir hier die Hoffnungen des Kantons betreffend einer Mitfinanzierung durch den Bund ein bisschen dämpfen mussten. Der Bund kann nur Massnahmen subventionieren, die durch den Hochwasserschutz begründet werden können und er kann auch keine Mehrwerte subventionieren, die sich aus solchen Projekten ergeben. Wir haben uns aber schliesslich auf einen fairen Kostenteiler geeinigt.

Hochwasserschutzmassnahmen, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, sollen bestehende Risiken von Personen und erheblichen Sachwerten reduzieren. Die wirtschaftliche Entwicklung ist nicht Ziel des Projekts. Sie kann aber eine indirekte Folge der verbesserten Sicherheit sein.

Zwischen dem prägenden Hochwasserereignis und der heutigen Umsetzung liegen rund 20 Jahre. Weshalb benötigen Hochwasserschutzprojekte dieser Grössenordnung so viel Zeit und ist diese lange Vorlaufzeit beim Buoholzbach aussergewöhnlich?

Die Planung von grossen Hochwasserschutzprojekten dauert lange, weil viele Beteiligte betroffen sind und einbezogen werden müssen. Ich denke da an Gemeinden, Kanton, Bund, Grundeigentümer/innen, Landwirtschaft, Infrastrukturanlagenbetreibende, Werkeigentümer/innen, Umweltverbände und weitere Betroffene.  Die Aspekte

Sicherheit, Umwelt und Sozioökonomie müssen alle unter einen Hut gebracht werden. Das braucht Zeit. Auch der Landerwerb braucht Zeit und die Verfahren für die Genehmigung und Finanzierung auf allen Stufen Gemeinde, Kanton und Bund sind in der Schweiz relativ langwierig.

Die Vorlaufzeit von 20 Jahren am Buoholzbach ist vergleichsweise eher lang, aber nicht aussergewöhnlich. Ich betreue in den Kantonen, in denen ich zuständig bin, auch andere Projekte mit ähnlichen Vorlaufzeiten.

Extremniederschläge und Naturgefahren werden auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel diskutiert. Welche Bedeutung hat der Klimawandel für die Planung von Hochwasserschutzanlagen und wie fliesst er konkret in ein Projekt wie den Buoholzbach ein?

Schutzbauwerke im Wasserbau haben oft eine Lebensdauer von 80 bis 100 Jahren und wir befinden uns in einer klimatisch äusserst dynamischen Zeit, noch verstärkt im Schweizer Alpenraum. Der Klimawandel kann auf die Abfluss- und Geschiebeprozesse in Wildbächen wie dem Buoholzbach schon heute und in den nächsten Jahrzehnten grössere Auswirkungen haben. Er muss deshalb in der Planung unbedingt berücksichtigt werden, was auch im neuen Wasserbaugesetz des Bundes, welches 2025 in Kraft trat, so verlangt wird.

Am Buoholzbach hat man die Auswirkungen des Klimawandels auf den Abfluss und das Geschiebe nach bestem Wissen und Gewissen versucht zu analysieren und zu berücksichtigen. Es bestehen jedoch allgemein sehr grosse Unsicherheiten zu diesen Auswirkungen. Diesen Unsicherheiten wird auch am Buoholzbach mit einem Schutzsystem begegnet, welches auf veränderte Prozesse  und auf eine allfällige Überlastung robust und gutmütig reagiert und so flexibel gebaut ist, dass es bei stärkeren künftigen Veränderungen ohne grössere Probleme anpassbar wäre. So werden am Buoholzbach z.B. justierbare Elemente beim Auslaufbauwerk umgesetzt, die zu einem späteren Zeitpunkt noch auf neue Rahmenbedingungen angepasst werden könnten.

Sie begleiten das Projekt aus fachlicher Sicht über einen längeren Zeitraum. Was beeindruckt, überrascht oder fasziniert Sie persönlich am Buoholzbach besonders und was wünschen Sie sich für die verbleibende Bauzeit und das fertige Projekt?

Ja das ist korrekt. Ich begleite das Projekt seit 13 Jahren. In dieser Zeit gab es insbesondere beim Kanton mehrere Wechsel der Amtsleitung und bei den zuständigen Wasserbauingenieuren/innen. Somit bin ich schon ein halbes Urgestein im Projekt.

Der politische Druck, rasch einen umfassenden Schutz zu bekommen war nach dem Ereignis 2005 enorm. Nach mehreren Jahren Planung musste man sich aber eingestehen, dass die technisch-fachliche Bestvariante von den Betroffenen nicht akzeptiert wird und das Ganze wohl vor Gericht enden würde. In diesem Moment kurz Halt zu machen, zurückzustehen, die Projektorganisation zu überdenken, die betroffenen Grundeigentümer/innen nochmal an einen runden Tisch zu bringen, ihr Vertrauen zurückzugewinnen und gemeinsam das Projekt anzupassen, damit es für alle akzeptierbar ist, beeindruckt mich sehr! Dieser Schritt brauchte vom Kanton ein feines Gespür, grossen Mut, ein enormes Durchhaltevermögen und viel Empathie und Geduld. Mitgeholfen hat auch das vorausschauende Vorgehen des Kantons beim Landerwerb, resp. beim Realersatz. Mit grosser Innovation in Form von komplexen Tauschgeschäften konnte man allen Grundeigentümern/innen am Schluss etwas anbieten, womit sie sich einverstanden erklären konnten. Dies alles hat sich gelohnt und positiv ausgewirkt. Einsprachen gab es nur zu Nebenschauplätzen im Projekt und diese konnten rasch und einvernehmlich gelöst werden. Man traf sich nicht vor Gericht, sondern stiess am Spatenstich gemeinsam und positiv gestimmt mit einem Glas Wein auf das Projekt an. Das hat mich für alle extrem gefreut!

Für die verbleibende Bauzeit wünsche ich mir, dass die Baustelle unfallfrei bleibt und nicht von einem Unwetter betroffen wird. Ich hoffe auch, dass der Zeitplan und der Kostenvoranschlag bis am Ende eingehalten werden können. Da bin ich aber sehr zuversichtlich.

Für das fertige Projekt wünsche ich mir, dass es im Ereignisfall wie geplant wirkt, die heute gefährdeten Gebiete zuverlässig schützt und in der Zwischenzeit ein wertvoller Lebensraum für Flora und Fauna (inkl. der dort lebenden Menschen) darstellt.

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Perspektivenwechsel über dem Buoholzbach